Das Gläubigerverzeichnis

Bitte lesen Sie diese Seite ganz aufmerksam!

Sobald Sie sich  zu einem Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenzverfahren entschlossen haben, beginnt der erste und wichtigste Schritt:  Sammeln Sie Gläubigerpost. Erstellen Sie ein Gläubigerverzeichnis! Dies ist ein wichtiger Punkt. Hier müssen Sie selbst tätig werden. Überwinden Sie Ihren inneren Schweinehund. Erstellen Sie das Verzeichnis nach Ihrem besten Wissen. Sämtliche Gläubiger MÜSSEN im Gläubigerverzeichnis aufgeführt werden.

Ein Muster eines Verzeichnisses mit Beipiel habe ich unten für sie vorbereitet. Also: Keine Angst!!!!!!!

Das Gläubigerverzeichnis bringen Sie bitte zusammen mit Ihrem Personalbogen zum ersten Termin mit.

Sie können das Gläubigerverzeichnis und Ihre Unterlagen auch vorab per Post senden.

Privatinsolvenz Gläubigerverzeichnis


Ich benötige von Ihnen also folgende Unterlagen VOLLSTÄNDIG  und AUSGEFÜLLT:

1. Ein Formular für das Gläubigerverzeichnis finden Sie im hier (DOC)
2. Einen Personalbogen finden Sie im hier (DOC)
3. Eine Vollmacht damit ich Sie vertreten darf finden Sie hier (PDF)

Alles zusammen packen Sie nun bitte in einen Briefumschlag oder scannen dies und senden es vorab an:
Rechtsanwalt Andre Brüggemann, Allee 1, 32756 Detmold

oder

info@rechtswanwalt-brueggemann.de