Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz

Antrag auf Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz …???

Was ist überhaupt eine Privatinsolvenz und was unterscheidet diese von der Regelinsolvenz?

Seit Ende der neunziger Jahre ist es in Deutschland auch Verbrauchern möglich Insolvenz anzumelden. Der Gesetzgeber reagierte damals auf die zunehmende wirtschaftliche Notlage von Privatpersonen, da diese bis dahin keine Möglichkeiten hatten der Schuldenfalle zu entfliehen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet also Privatpersonen die Möglichkeit ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zu durchlaufen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren dient dazu, das noch verwertbare Vermögen und pfändbares Einkommen des Schuldners während des laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens den Gläubigern anteilsmäßig zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens werden in der Regel dem Schuldner die noch verbliebenen Verbindlichkeiten durch die sogenannte Restschuldbefreiung erlassen.

Die  Restschuldbefreiung kann  genau 6 Jahre ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens erfolgen.

Wer kann das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen?

Jede natürliche Person, also jeder Mensch, der keine selbständig wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Selbständige können das Verbraucherinsolvenzverfahren nur beantragen, wenn sie wenige als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten gegenüber Ihren Arbeitnehmern, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergeben, haben.

Somit kann jede natürliche Person, die obige Voraussetzungen erfüllt, die zahlungsunfähig ist und keine Aussicht hat in absehbarer Zukunft seinen Verbindlichkeiten nachzukommen das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.

Die Zahl der überschuldeten Personen und Verbraucherinsolvenzen steigt weiter rasant an!

Hier ist meist der einzige Ausweg aus der Schuldenfalle die Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz.

Mein Team und ich stehen Ihnen gern bei der Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz mit Rat und Tat zur Seite.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Bereich der aussergerichtlichen Schuldenbereinigung und Verbraucherinsolvenz.

Ich höre immer wieder: „Was kostet eigentlich das aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfharen /Verbraucherinsolvenzverfahren bei Ihnen?

Antwort: „15,- €“!!!!!!!!

… Sofern Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben. Mehr Infos (Beratungshilfe – Privatinsolvenz)

Wenn Sie keinen Anspruch auf Beratungshilfe haben oder Ihnen Beratungshilfe verweigert wird… Mehr Infos (Verbraucherinsolvenz ohne Beratungshilfe)

Wann beginnt bei Ihnen die Privatinsolvenz?
Sobald Sie alle „Formalitäten“ wie Gläubigerverzeichnis, Personalfragebogen, Beratungshilfe etc. geklärt haben, beginnen wir gemeinsam unverzüglich mit Ihrer aussergerichtlichen Verbraucherinsolvenz.

 Wie läuft ein Insolvenzverfahren für Privatleute ab?
Das Privatinsolvenzverfahren gliedert sich in 2 Stufen:
1. Stufe: Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.
2. Stufe: Das gerichtliche Verfahren.

Die wichtigsten Schritte in der Privatinsolvenz hier in Kürze:

1. Füllen Sie einen Personalbogen aus!
2. Erstellen Sie ein Gläubigerverzeichnis!
3. Stellen Sie einen Beratungshilfeantrag bei Ihrem Amtsgericht!
4. Keine Beratungshilfe? Schauen Sie sich die Kosten an!
5. Füllen Sie eine Vertretungsvollmacht aus!