BGH Beschluss 26.04.2012, IX ZB 239/10
InsO § 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, ZPO § 850a Nr. 2
Urlaubsgeld fällt nicht in die Insolvenzmasse, soweit es den Rahmen des Üblichen in gleichartigen Unternehmen nicht übersteigt; dies gilt auch dann, wenn das Urlaubsgeld in den vorgegebenen Grenzen eine erhebliche Höhe erreicht.