Privatinsolvenz Kosten

Privatinsolvenz Anwaltsberatung
1. Anspruch auf Beratungshilfe für Privatinsolvenz
2. Privatinsolvenz ohne Beratungshilfe

Immer wieder höre ich in der anwaltlichen Beratung von heilos überschuldeten Mandanten die Frage: “ Lohnt sich eine Insolvenz überhaupt für mich? Ich kann doch sowieso nicht zahlen und wenn dann zahle ich kleine monatliche Raten.“

Nun, wenn Sie diese Einstellung mit sich bringen und den Kopf in den Sand stecken, kann Ihnen wahrscheinlich niemand helfen.

Wenn Sie aber bedenken, dass Sie bei kleinen monatlichen Raten eigentlich nur auf Zinsen zahlen, sollten Sie die Ratenzahlungen dringen überdenken. Hier zahlen Sie jahrelang ohne jegliche Tilgung. Das Schuldenkarusell dreht sich immer weiter und schneller!!!!

Die meisten Schuldner bezahlen bei ihrer Insolvenz tatsächlich nur die aussergerichtlichen Kosten und nicht mehr, da wir für Sie einen Stundungsantrag bei Gericht stellen. Die allermeisten Schuldner sind nämlich überhaupt nicht in der Lage, den Gläubigern einen Betrag anzubieten, so dass ein sog. flexibler Nullplan zum Tragen kommt. Kein Angst vor den Begriffen…

Ein kleines Beispiel soll Ihnen dies verdeutlichen:

Nehmen wir an Sie verdienen 1200,00 € monatlich netto, sind verheiratet und haben zwei Kinder. Ihr Partner arbeitet nicht, sondern kümmert sich um den Nachwuchs. Sie haben Schulden bei Banken aus diversen Kreditverträgen und bei Warenhäusern ( 6 Gläubiger und 20.000,00 €)  und zahlen monatliche kleine Raten in Höhe von insgesamt 250,00 €.

Nun glauben Sie bitte nicht, dass Sie mit den o.a. Raten von 250,00 € monatlich Ihre Schulden abzahlen. In Wirklichkeit zahlen Sie wahrscheinlich nur auf Zinsen und Kosten. Eine Tilgung, wenn überhaupt, ist nur sehr gering.

In dem oben genannten Fall würde bei Ihnen wahrscheinich nur ein sog. flexibler Nullplan zum Tragen kommen, so dass Sie – vorausgesetzt Sie erfüllen Ihre sonstigen Obligenheiten während der Wohlverhaltensperiode- in den gesamten sechs Jahren keinen Cent zahlen müssen, um die Restschuldbefreiung zu erlangen. Sie müßten tatsächlich nur die Kosten der aussergerichtlichen Schuldenbereinigung (bei 6 Gläubigern= 425,00 € zzgl. 19 % MwSt) zahlen, um 20.000,00 € Schulden los zu werden. Wenn Sie einen Beratungshilfeschein vorlegen können sogar nur 15,00 €.

Wenn das kein Angebot ist, was dann?

Sofern Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, kostet Sie das Privatinsolvenzverfahren nur 15,- €…

Da uns die finanziellen Situationen von Mandanten, die eine Privatinsolvenz durchführen möchten bekannt sind, stehen 2 Möglichkeiten zur Zahlung Verfügung:

1. Zahlung in Raten
Sofern Sie über ausreichend eigenes Einkommen verfügen  kann eine vertretbare Ratenzahlung vereinbart werden.

Wichtig: Bei einer Beauftragung der außergerichtlichen Privatinsolvenz berechne ich 50% bei Mandatsannahme als Vorschuss. Restzahlung erfolgt auf Raten in der von Ihnen gewünschten Höhe. Nach vollständiger Zahlung und Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die für das gerichtliche Insolvenzverfahren notwendigen Bescheinigungen zu Ihren Händen.

2. Abrechnung über Beratungshilfe
Für diejeniger Schuldner, die nicht über ausreichend Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. In diesem Fall ist die Vertretung für den Mandanten / der Mandantin (bis auf eine geringe Zahlung von 15,- €) kostenlos  Mehr Infos zu Beratungshilfe !

Es ist vielleicht für Sie hilfreich, wenn Sie bereits einen Beratungshilfeantrag ausgefüllt zum Gericht mitnehmen. Einen Beratungshilfeantrag finden Sie hier.

Verbraucherinsolvenz ohne Beratungshilfe

Anwaltskosten
Die Gebühren für eine außergerichtliche Privatinsolvenz/ Verbraucherinsolvenz betragen
Bis 5 Gläubiger = 270,00 €
6 – 10 Gläubiger = 405,00 €
11 – 15 Gläubiger = 540,00 €
16 – 20 Gläubiger = 675,00 €
ab 21 Gläubiger = Anfrage
Hinzu kommt jeweils eine Post- und Telefonkostenpauschale von 20,00 € sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

Kommt es im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren zu einem wirksamen Vergleich mit allen Gläubigern und damit zu einer Erledigung, so fällt zusätzlich noch eine Einigungs- und Erledigungsgebühr von 150,00 € an.

Zahlung in Raten
Sofern der Mandant / die Mandantin über ausreichend eigenes Einkommen verfügt, kann eine vertretbare Ratenzahlung vereinbart werden.
Wichtig: Bei einer Beauftragung der außergerichtlichen Privatinsolvenz berechne ich 50% bei Mandatsannahme als Vorschuss. Restzahlung erfolgt auf Raten in der von Ihnen gewünschten Höhe. Nach vollständiger Zahlung und Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die für das gerichtliche Insolvenzverfahren notwendigen Bescheinigungen zu Ihren Händen.
Achtung: Das vollständige Ausfüllen des gerichtlichen Antrages gehört nicht zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung und muss gesondert vergütet werden.