Regel- oder Verbraucherinsolvenz bei Nebentätigkeit

Regel- oder Verbraucherinsolvenz bei Nebentätigkeit

 

Zur Anwendung der Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens bei wirtschaftlich selbständiger Nebentätigkeit des Schuldners

BGH 24.3.2011, IX ZB 80/11:

Der Grundsatz, dass ein Schuldner auch dann unter die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens fällt, wenn er neben einer abhängigen Beschäftigung einer wirtschaftlich selbständigen Nebentätigkeit nachgeht, gilt nur dann, wenn die Nebentätigkeit einen nennenswerten Umfang erreicht und sich organisatorisch verfestigt hat. Eine nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit, die sich nicht zu einer einheitlichen Organisation verdichtet hat, ist keine selbständige Erwerbstätigkeit.